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Thema: Schulregeln Sa Okt 26, 2013 11:43 pm
1. Unterrichtsbeginn und -ende
Die Klassen und Fachräume werden ohne besondere Erlaubnis nicht vor 7:40 Uhr betreten, zu den späteren Stunden nicht vor dem Klingeln. Der Klassenraum wird in der Regel morgens durch die Hausmeisterin/den Hausmeister geöffnet.Die Klasse oder der Kurs erwartet die Lehrerin/den Lehrer in ihrem Unterrichtsraum oder vor dem Fachraum. Wenn eine Klasse oder ein Kurs fünf Minuten nach Unterrichtsbeginn ohne Lehrkraft bleibt, informiert die Klassensprecherin/der Klassensprecher bzw. die Kurssprecherin/der Kurssprecher das Geschäftszimmer. Das Klingelzeichen beendet die Unterrichtsstunde. Schülerinnen und Schüler können den Aufenthaltsraum vor Beginn des Unterrichts (ab 7:00 Uhr) benutzen.
2. Pausen und Freistunden Grundsätzlich gehen alle Schülerinnen/Schüler bis einschließlich Klasse 11 während der großen Pausen auf die Schulhöfe. Die Schülerinnen und Schüler der 5.-7. Klasse halten sich in der Regel auf dem unteren Schulhof auf. Nach den Schwimmstunden können die Schülerinnen und Schüler in die Klassenräume gehen. Bei Regenwetter können sich die Schülerinnen und Schüler in den überdachten Gängen aufhalten. Wird der Unterrichtsraum gewechselt, werden die Schultaschen u.ä. nicht bereits während der Pause in den neuen Raum gebracht. Schülerinnen und Schülern der Unter- und Mittelstufe ist es nicht erlaubt, das Schulgelände während ihrer Unterrichtszeit und während der Pausen zu verlassen. Sie können sich während der Freistunden auf dem oberen Schulhof und im Aufenthaltsraum, der dann als Stillarbeitsraum genutzt werden kann, aufhalten. Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können sich nach Schlüsselausgabe im Sekretariat im Oberstufenraum aufhalten. Die Galerie steht ihnen unter Berücksichtigung der Galerieordnung und Nutzungszeiten am Vormittag zur Verfügung. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe können sich während der Freistunden und Pausen auch außerhalb des Schulgeländes aufhalten. Findet der Sportunterricht auf der Moorteichwiese statt, befinden sich die Schülerinnen und Schüler beim Klingeln zur 1. Stunde bereits im Umkleideraum an der Moorteichwiese. Bei den nachfolgenden Stunden begeben sie sich mit dem Klingeln zur Pause zur Moorteichwiese. Die Sportstunden werden jeweils 15 Minuten vor Beginn der nachfolgenden Stunde beendet, damit die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig zum Unterrichtsbeginn anwesend sind. Die Haupteingänge der Oberschule sind vor Schulbeginn, in den Pausen und bei Schulschluss freizuhalten.
3. Erkrankungen und Beurlaubungen Für Schülerinnen und Schüler der Unter- und Mittelstufe gilt: Bei Erkrankung oder Abwesenheit aus anderen Gründen ist die Schule zu Beginn des Tages der Abwesenheit zu benachrichtigen. Dieses kann durch die Erziehungsberechtigten auch telefonisch (2174/578179 (ist ausgedacht)) oder per E-Mail (info@dream-academy.de (ist ausgedacht)) erfolgen. Bei der Rückkehr legt die Schülerin/der Schüler der Klassenlehrerin/dem Klassenlehrer eine schriftliche Erklärung vor, aus der Grund und Dauer der Abwesenheit hervorgehen. Die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer kann eine Schülerin/einen Schüler bis zu fünf Tage im Monat beurlauben. Beurlaubungen über fünf Tage hinaus können nur durch die Schulleiterin/den Schulleiter genehmigt werden. Vor und nach den Ferien sind Beurlaubungen nur durch die Schulleiterin/den Schulleiter möglich. Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gilt eine besondere Regelung.
4. Schulgebäude und -gelände Wir achten auf ein ästhetisch ansprechendes Erscheinungsbild unserer Schule und fördern und erhalten dieses. Wir gehen mit der Einrichtung und allen Gegenständen pfleglich um. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter. Die Toiletten werden mit Sorgfalt behandelt und sauber und ordentlich hinterlassen. Mutwillige Zerstörungen und Verschmutzungen von Gegenständen und Räumlichkeiten schädigen unsere Schule in besonderem Maße. Diese sollen deshalb für den Verursacher mindestens zu einem Verweis gem. §45 Abs.3 Ziff. 1 Schulgesetz führen. Außerdem sind alle entstehenden Schäden zu beseitigen und Kosten zu übernehmen. Für die Aula, die Cafeteria, die Turn- und Schwimmhalle, die Fachräume, die Galerie und die Büchereien bestehen besondere Ordnungen, die Teil dieser Schulordnung sind. Auf den Schulhöfen gilt die Straßenverkehrsordnung. Die Schulhöfe werden nur in Schrittgeschwindigkeit befahren. Jeder verhält sich so, dass andere nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden. Die Rasenflächen und Anpflanzungen tragen zur Verschönerung des Schulgeländes bei. Sie werden nicht betreten. Auf dem Schulgelände ist jeglicher Handel untersagt. Eine Verteilung von Zeitungen etc. kann nach vorheriger Genehmigung durch die Schulleitung erfolgen.Ballspiele finden nur auf dem unteren Schulhof statt. Es ist darauf zu achten, dass Mitschülerinnen und Mitschüler nicht verletzt werden. Das Schneeballwerfen ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Die Alarmordnung ist Bestandteil der Schulordnung.
5. Gesundheit & Sicherheit
Rauchen Es gilt ein Rauch-, Drogen- und Alkoholverbot im Schulgebäude und auf dem Schulgelände (gemäß Erlass des Ministeriums für Bildung und Frauen vom 7. Dezember 2005-111 16). Personen, die zum Unterricht unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erscheinen, werden vom Unterricht ausgeschlossen. Verstöße haben disziplinarische Maßnahmen zur Folge (vgl. Anhang).
Drogen Schülerinnen und Schüler mit Suchtproblemen können sich an eine Person ihres Vertrauens aus der Schulgemeinschaft einschließlich der Schulleitung sowie der Schülervertretung wenden und Hilfe erhalten. Diskretion ist in solchen Fällen selbstverständlich.
Waffenverbot Waffen sind auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Dazu gehören u.a. auch Messer mit feststehender Klinge.
Streichhölzer und Feuerzeuge Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 dürfen Streichhölzer und Feuerzeuge nicht mit sich führen und auch nicht benutzen.